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Pressemitteilung von Christian Magerl zu Nachtflügen
Bild: Archiv - FMG
Nachtflugverbot dringend notwendig
Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen von der Nachtflugregelung am Flughafen München steigt von Jahr zu Jahr. Dies hat eine schriftliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Christan Magerl ergeben. Vergleichbare Zahlen konnte bzw. wollte die Staatsregierung erst ab 2014 liefern, da mangels eines entsprechenden EDV-Systems frühere Daten nicht vorlagen „bzw. ihre Auswertung … nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich (wäre)“, wie das Verkehrsministerium mitteilt.
Die Zahl der beantragten Ausnahmegenehmigungen stieg demnach von 446 im Jahr 2014 auf 925 im Vorjahr. Allein im ersten Halbjahr 2018 waren es bereits 694. Genehmigt wurden ebenfalls immer mehr Ausnahmen: von 282 (2014) bis 661 (2017) und 524 im ersten Halbjahr 2018. Tatsächlich in Anspruch genommen wurden zwar weniger Genehmigungen, aber auch hier stieg die Zahl von 159 (2014) auf 311 (2017) und 229 allein im ersten Halbjahr 2018.
Begründet wurden die Anträge mit Wetter, Problemen bei der Flugsicherung, technische Probleme am Flugzeug, Umlaufprobleme des Flugzeugs, sonstige Gründe im Luftverkehr wie z.B. Streiks, medizinische Vorfälle an Bord oder Sicherheitsgefährdung durch Fluggäste, wobei die Prozentanteile in den einzelnen Jahren sehr schwanken, und „sonstiges öffentliches Interesse“. Unter letzterem, so das Ministerium, seien „vor allem Sonderveranstaltungen, wie z.B. Staatsbesuche, Münchner Sicherheitskonferenz, G7-Gipfel, Rücktransport von Fußballfans“ zu verstehen.
Warum die Anträge im Detail genehmigt wurden, konnte die Staatsregierung übrigens nicht mitteilen: „Die behördlichen Entscheidungen … werden gegenüber dem Antragsteller grundsätzlich nicht begründet. Der Entscheidungsgrund des einzelnen Vorganges wird nicht aufgezeichnet und eine diesbezügliche Auswertung kann nicht vorgenommen werden.“
Für Christian Magerl ist diese Entwicklung nicht hinnehmbar. Laut Statistik der Flughafen München GmbH hat 2017 die Zahl der Flüge pro Nacht mit durchschnittlich 72 einen neuen Höchststand erreicht. Leider zeigt sich hier auch ein bundesweiter Trend. 2017 wurde an den 16 internationalen Flughäfen, die von der Deutschen Flugsicherung kontrolliert werden, mit 215.843 Flügen zwischen 22 und 6 Uhr ebenfalls ein neuer Rekord erreicht.
„Angesichts der gesundheitlichen Schäden, die nächtlicher Fluglärm bei den Betroffenen auslöst, ist es höchste Zeit, die entsprechenden Regelungen drastisch zu verschärfen“, fordert Magerl. „Die zunehmende Aufweichung der Nachtflugregelungen ist inakzeptabel. Was wir schleunigst brauchen, ist ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr.“
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