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Aus dem Amtsgericht: Aufgeflogene Urkundenfälschung
Bild: Archiv - rm
Aufgeflogene Urkundenfälschung
Der Beschuldigte hat am 09.02.2018 mehrfach versucht, mit einem gefälschten Rezept an verschreibungspflichtige Medikamente zu kommen. Heute Vormittag fand dazu im Amtsgericht Erding die Urteilssprechung statt.
Der Angeklagte versuchte an der Apotheke am Gestütring, mit dem Rezept, das er sich aus dem Internet ausgedruckt hatte, an das verschreibungspflichtige Medikament zu kommen. Dieses war jedoch zu der Zeit nicht auf Lager, sodass er unverrichteter Dinger weiterzog.
Die Apothekerin kannte den Mann samt Krankheitsgeschichte jedoch vage, sodass sie auf Grund dessen die Polizei verständigte, da sie die offensichtliche Fälschung erkannte. Zeitgleich kam auch der Anruf aus der Apotheke im Sempt-Park, in der ein Mann mit gefälschtem Rezept versuchte, an gleiches Medikament zu kommen.
Da es auch hier zunächst nicht vorrätig war, wurde eine Lieferzeit um 18:00 Uhr ausgemacht. Somit konnte der Polizist, der in der Verhandlung als Zeuge auftrat, den Angeklagten bereits in der Apotheke abpassen. Dieser zeigte sich von Anfang an geständig.
Der u.a. wegen Diebstahl und Betäubungsmittelmissbrauch mehrfach vorbestrafte Mann wurde der zweifachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen, welche mit 150 Tagessätzen zu je 15€ geahndet wurde.
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