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Neue Gashochdruckleitung von Forchheim nach Finsing
Bild: Archiv - Pixabay
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2017 hat die Regierung von Oberbayern die Errichtung und den Betrieb einer 77 Kilometer langen erdverlegten Gashochdruckleitung mit einem Durchmesser von 1000 Millimeter und einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar der Open Grid Europe GmbH genehmigt.
Die Firma Open Grid Europe GmbH ist eine unabhängige, zertifizierte Fernleitungsnetzbetreiberin, die das größte deutsche Fernleitungsnetz mit einer Länge von circa 12.000 Kilometern betreibt.
Mit der genehmigten Gashochdruckleitung soll das überregionale Gastransportsystem der Vorhabenträgerin durch eine kapazitätsstarke Leitung erweitert werden. Die Leitung wird durch die Landkreise Eichstätt, Kelheim, Freising und Erding und insgesamt 17 Gemeinden führen.
Nachdem die Trasse bereits 2015 raumgeordnet worden ist, wurde das energiewirtschaftsrechtliche Planfeststellungsverfahren im April 2016 eingeleitet.
Im Zeitraum von Mai bis Juni 2016 wurden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Daneben wurden 30 Behörden, die betroffenen Gebietskörperschaften, 45 Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen am Verfahren beteiligt.
Im Februar 2017 wurden die Erörterungstermine durchgeführt. Im Verfahren wurden insgesamt 210 Einwendungen vorgebracht, die sich überwiegend auf den Abstand zu einer bereits vorhandenen Leitung, auf befürchtete Einschränkungen für Hopfengärten und auf den bestockungsfrei zu haltenden Streifen in Gehölzbeständen bezogen. Auch die Trassenführung als solche war Gegenstand von Einwendungen.
Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens wurden auf Antrag der Firma Open Grid Europe GmbH diverse Trassenänderungsverfahren durchgeführt, um so einem Teil der Einwendungen Rechnung zu tragen.
Die Regierung von Oberbayern hat die Privateinwendungen, die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Umwelt- beziehungsweise Naturschutzvereinigungen sowie die Ergebnisse der Erörterungstermine gewürdigt und abschließend abgewogen.
Teilweise konnte Einwendungen und fachlichen Bedenken durch die Aufnahme von Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss und durch Zusagen der Firma Open Grid Europe GmbH abgeholfen werden, teilweise erledigten sie sich durch Rücknahme beziehungsweise wurden sie im Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen.
Der Beschluss wird nun den Beteiligten, die Stellungnahmen abgegeben haben oder denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, individuell mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Daneben wird eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Unterlagen zwei Wochen lang in den betroffenen Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zur Einsicht ausgelegt.
Ort und Zeit der Auslegung werden dort an Amtstafeln beziehungsweise in Amtsblättern ortsüblich bekannt gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss kann zudem zusammen mit den festgestellten Plänen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) abgerufen werden.
Am Freitag den 19.04.2024, gegen 07:35 Uhr, wurde ein 46-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw in Taufkirchen(Vils) von Beamten der Polizei Dorfen einer Verkehrskontrolle unterzogen.