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Zwölf Asylbewerber auf Grundlage des Dublin-Abkommens nach Italien abgeschoben
Bild: Archiv - FMG
Gestern gegen zehn Uhr ist vom Flughafen München aus ein bayerischer Sammelcharter Richtung Italien gestartet. An Bord: Zwölf Männer aus afrikanischen Staaten, für deren in Italien gestellte, laufende Asylanträge nach dem Dublin-Abkommen Italien zuständig ist.
Nachdem nach Italien zuletzt nur Einzelabschiebungen möglich waren, konnte heute erstmals aus Bayern ein Sammelcharter dorthin starten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lobte die gelungene Zusammenarbeit mit Italien und forderte: „Das Dublin-Abkommen muss künftig immer so konsequent umgesetzt werden wie in diesem Fall. Wir brauchen mehr Sammelabschiebungen, auch in andere europäische Staaten, wenn diese für einen Asylantrag zuständig sind.“ Auch an einem zweiten Abschiebungsflug, der gestern gegen 09:40 Uhr vom Flughafen Karlsruhe-Baden aus in den Kosovo startete, war Bayern beteiligt. Direkt aus der Strafhaft heraus wurde ein islamistischer Gefährder zurück in den Kosovo abgeschoben. Der Mann war wegen Drogenhandels, mehrfachen versuchten Betrugs und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Herrmann: „Jeder Straftäter und Gefährder, den wir mit einer Abschiebung außer Landes bringen, ist ein Gewinn für die Sicherheit der Menschen in Bayern. Diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen.“+++
Das Dublin-Verfahren findet vor der eigentlichen Prüfung des Asylantrages statt. Ziel ist festzustellen, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Die sogenannte Dublin-Verordnung bezweckt, dass jeder Asylantrag, der im Dublin-Raum gestellt wird, nur durch einen einzigen Staat geprüft wird. Das ist grundsätzlich der Staat der Ersteinreise. Zum Dublin-Raum gehören die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.
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