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07.03.2024 - Erding

Jetzt Förderantrag stellen: Projekte für Wohnungs- und Obdachlosenhilfe

Bild: Archiv - Ulrike Scharf

Die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern will dazu beitragen, die Not derer, die in Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geraten sind, zu lindern und ihnen den Weg zurück in die Gesellschaft zu ebnen.


Die Heimatabgeordnete Ulrike Scharf sagt: „Kein Dach über dem Kopf zu haben, ist eine der extremsten Notlagen, die ein Mensch erleben kann. In Bayern wollen wir niemanden, der in diese Notlage gerät, am Wegesrand zurücklassen, sondern allen Bedürftigen Hilfe anbieten.“

Im Fokus der Stiftungsarbeit stehen dabei die gezielte Förderung von wegweisenden und innovativen Projekten, die enge Zusammenarbeit mit den bayerischen Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege sowie die stärkere Vernetzung aller Akteure und Akteurinnen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe.

Die Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Sozialministerin Ulrike Scharf, weist darauf hin, dass für Projekte und Maßnahmen, die Menschen helfen, die in Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geraten oder davon bedroht sind, ab sofort eine staatliche Förderung beantragt werden kann.

Sind diese Projekte innovativ und wegweisend für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe, ist ein Förderung zwischen 1000 € bis zu einer Höhe von 50.000 € möglich.

Die Projekte sollten auch nachhaltig, niedrigschwellig und kooperativ angelegt sein.

Bitte stellen Sie Ihren Förderantrag bis 12. Mai 2024 ausschließlich über das neue Online-Formular bei www.stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de, genaue Informationen finden Sie unter „Aktuelle Ausschreibung“.

Haben Sie konkrete Fragen, die nicht durch die Förderrichtlinie und die Informationen auf der Webseite beantwortet werden können? Dann melden Sie sich per Mail an info@stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de oder telefonisch unter 0821 – 5709-2111.

Quelle: Ulrike Scharf

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