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09.05.2023 - Erding

Sitzung des Kreisausschusses am 08.05.2023

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses informierte die Gleichstellungsbeauftragte Sabine Trettenbacher im Rahmen ihres Tätigkeitsberichtes über ihr zweites Jahr im neuen Amt und stellte ihr umfassendes Beratungs- und Informationsangebot vor.


Zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte das vom STMAS geförderte Modellprojekt „Gleichstellung, bist Du schon da?“ an 9 weiterführenden Schulen im Landkreis Erding.

Zum Weltfrauentag organisierte die Gleichstellungsbeauftragte einen Vortrag mit dem Thema „Muss Frau Paulus böse sein?“ von Philosophin Dr. Adrienne Weigel sowie eine Künstleraktion mit Harry S. zugunsten des WEISSEN RINGS e.V.

Darüber hinaus wird dem Kreistag empfohlen, wie vom Staatl. Schulamt im Landkreis Erding vorgeschlagen, Frau Schulrätin Marion Gröbe, als Stellvertreterin von Herrn Schulamtsdirektor Robert Leiter, in den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Erding als stellvertretendes beratendes Mitglied zu berufen.

Ebenso beschlossen werden sollen vom Kreistag die Mitglieder des Schöffenwahlausschusses. Die Vorsitzenden der im Erdinger Kreistag vertretenen Fraktionen wurden dazu auf die bevorstehenden Wahlen hingewiesen und gebeten, ihre Wahlvorschläge bekannt zu geben.
Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden (Richter des Amtsgerichtes Erding), dem Landrat sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern.

Im Zuge des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile sollen auch die Beamtinnen und Beamten am Landratsamt Erding mitberücksichtigt werden.

Die Reform führt je nach Wohnort insbesondere für Beamte im Ballungsraum und Familien mit mehr als zwei Kindern zu finanziellen Verbesserungen. Eine geringere Besoldung ergibt sich teilweise für neu ernannte verheiratete Beamte, bei denen keine Kinder zu berücksichtigen sind.

Das Gesetz enthält Vorschriften zur Besitzstandswahrung. Die Kosten der Nachzahlung für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.03.20233 belaufen sich auf ca. 70.000 € und werden aus den Gesamtpersonalkosten gedeckt.

Das Landratsamt wird auch weiterhin seiner Aufgabe als einer der wichtigsten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Erding gerecht. Nach Beschluss des Kreisausschusses werden im kommenden Jahr werden 6 Auszubildende zur/zum Verwaltungsfachangestellten, 1 Beamtenanwärter für die 2. Qualifikationsebene und 2 Beamtenanwärter der 3. Qualifikationsebene eingestellt.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unsere wichtigste Ressource. Mit unserer regen Ausbildungstätigkeit können wir die natürliche Fluktuation ausgleichen und leisten damit auch wichtige Unterstützung für die Kommunen, die keine Ausbildungsplätze anbieten können.“, so Landrat Martin Bayerstorfer.

Zukünftig sollen auch für das Vorprüfungsgremium des Kulturpreises Stellvertreter der ordentlichen Mitglieder zugelassen werden. Der Landrat bat im Rahmen des Tagesordnungspunktes Bekanntgaben und Anfragen um entsprechende Vorschläge.

Die Resolution des Landkreises Erding zur Einbeziehung der Gymnasien in die Förderung der Jugendsozialarbeit durch den Freistaat Bayern trägt erste Früchte.
Auf Bitte von Landrat Martin Bayerstorfer wird sich die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf dafür einsetzen, die Gymnasien ab 2024 auch zur Förderung in die JaS-Förderrichtlinie aufzunehmen. Die Entscheidung über einen weiteren quantitativen sowie qualitativen Ausbau trifft allerdings der Ministerrat.

Ebenso obliegt die Bereitstellung von Mitteln für einen weiteren Ausbau letztlich dem Landtag als Haushaltssouverän. Anders als der Freistaat Bayern erkennt der Landkreis Erding bereits seit Jahren eine JaS-Förderung an.

Um die Landwirtinnen und Landwirte aus den sogenannten „Roten Gebieten“ mit vermeintlich grenzwertüberschreitender Nitratbelastung noch besser unterstützen zu können, hat der Landkreis Erding auf Entscheidung von Landrat Martin Bayerstorfer seinen Beitritt zu den beiden Interessensgemeinschaften der Grundwasserkörper Dorfen und Buch am Erlbach erklärt.

Mit den Mitgliedsbeiträgen soll nun in einem ersten Schritt jeweils ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, inwieweit die Ausweisung auf nicht hinreichender Grundlage erfolgt ist. In beiden Roten Gebieten hat der Landkreis Erding selbst landwirtschaftliche Flächen, die an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet sind, und ist somit zumindest mittelbar betroffen.

Es kommt daher ergänzend auch eine eigene Klage des Landkreises Erding in Betracht. Mögliche Klagebefugnisse und die Erfolgsaussichten einer eigenen Klage werden aktuell rechtlich geprüft

Quelle: Landratsamt Erding

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