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25.11.2022 - Erding

Online-Veranstaltung für Landwirte: Neuausweisung roter und gelber Gebiete

Rot, gelb und grün – die Ampelfarben gelten nicht nur im Straßenverkehr, sondern sind auch für Landwirte bei der Düngung ihrer Flächen relevant.

Abhängig von der Einstufung als rotes oder gelbes Gebiet müssen spezifische zusätzliche Vorgaben beim Düngen eingehalten werden. Die Farbe Rot steht für das Risiko einer Nitratauswaschung ins Grundwasser, gelb für die Gefahr einer Oberflächengewässerbelastung mit Phosphat aus landwirtschaftlichen Quellen. Im Gegensatz zum Straßenverkehr bedeutet grün für die Landwirte aber keinesfalls `freie Fahrt´ bei Düngungsmaßnahmen. Die allgemeinen Vorgaben der Düngeverordnung sind auch dann einzuhalten.

Von der neu ausgewiesenen Gebietskulisse für die Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (siehe PM des StMELF unter stmelf.bayern.de/service/presse/pm/2022/314510/) sind große Gebiete der Landkreise Erding und Freising betroffen. Vor allem rote Gebiete haben in beiden Land-kreisen einen großflächigen Umfang.
Gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt München klärt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding betroffenen Landwirte am Donnerstag, 08. Dezember 2022 um 19.00 Uhr für den Landkreis Erding und am Montag, 12. Dezember 2022 um 19.00 Uhr für den Landkreis Freising über die Änderungen auf. Zudem werden die Hintergründe und das Vorgehen bei der Einstufung der Gebiete dargelegt, wie auch allgemeine Vorgaben durch die Düngeverordnung und Hinweise zu deren fachgerechten Umsetzung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine Online-Anmeldung erforderlich bis zum Vortag der jeweiligen Veranstaltung unter www.aelf-ee.bayern.de. Zugangsdaten werden per EMail am Vormittag der Veranstaltung zugestellt.

© Josef Schächtl/AELF Ebersberg-Erding

Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg

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