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Am 29.09.2020 wurden Polizisten auf einen 44-jährigen Dorfner aufmerksam, welcher laut seiner Ehefrau um sich geschlagen haben soll.
Zur Folge hatte die Frau Schmerzen und eine Hautrötung. Auch eine weitere Zeugin, die leibliche Tochter der Ehefrau, bestätigte die Aussage.
Auf einer Tonaufnahme, mit dem Handy der Frau, hörte man nach einem lauten Knall die Entschuldigung des Mannes und das Weinen der Frau.
Bei der Verhandlung am 09.11.2022 wies der Mann alle Anschuldigungen von sich. Seine schwangere Ehefrau sagte aus, dass sie auf Grund hohen Stresses, bedingt durch ihre Untersuchungshaft, falsche Angaben gemacht habe. So habe der Mann nicht sie geschlagen, sondern den Schrank hinter ihr getroffen. Er sei wegen der Wucht des Schlages nach hinten gefallen und seiner Frau auf den Fuß gestiegen.
Die Tochter konnte als Zeugin nicht vernommen werden, da sie auf Grund von gesundheitlichen Problemen nicht anwesend sein konnte.
Da die Audio-Aufnahme nicht rechtskräftig genug war und die Ehefrau ihre Anklage zurückzog, einigten sich die anwesende Staatsanwältin und der Richter auf einen Freispruch des Mannes.