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19.10.2022 - Landkreis Erding

Starkregenereignis am Pfingstwochenende im Landkreis Erding

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Starkregenereignis am Pfingstwochenende im Landkreis Erding: Flughafenverein stellt 30.000 Euro für die Betroffenen zur Verfügung


Am Pfingstwochenende 2022 fühlten sich viele Bürgerinnen und Bürger an das Starkregenereignis erinnert, das gut 10 Monate zuvor den Seebach in Dorfen über das Ufer treten ließ. Dieses Mal waren speziell die Gemeinden im nordöstlichen Landkreis betroffen. All jene, die in dieser Juni-Nacht schwere Schäden an Hab und Gut einstecken mussten, sollen sich jedoch auch diesmal nicht alleine gelassen fühlen. Auf Vermittlung von Landrat Martin Bayerstorfer hat der Flughafenverein München e. V. unter Vorsitz von Thomas Bihler beschlossen, 30.000 Euro für die Geschädigten zur Verfügung zu stellen.

„Ich danke dem Vorsitzendem Thomas Bihler von Herzen für die zugesagte Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger“, so Landrat Martin Bayerstorfer. „Damit zeigt der Flughafenverein ein weiteres Mal, dass der Landkreis Erding in solchen Fällen einen starken Partner an der Seite hat.“ Für Thomas Bihler ist diese Art der Hilfestellung jedoch ganz selbstverständlich: „Wir haben es uns zum Ziel gemacht, immer dann direkt und unbürokratisch einzugreifen, wenn Hilfe nötig ist.“ Maria Gunderlach vom Verwaltungsausschuss fügt hinzu: „Es ist uns ein besonderes Anliegen, zu helfen, wenn in unserer unmittelbaren Nachbarschaft Unterstützungsbedarf vorhanden ist. Darum haben wir die Gelder gerne zur Verfügung gestellt.“

Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dem Landratsamt Erding bis zum 15.11.2022 das Ausmaß des Schadens in Form einer Selbstauskunft mitzuteilen. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-erding.de/starkregen2022 abrufbar und kann per Post oder gerne auch per E-Mail an Fluthilfe2022@lra-ed.de eingesendet werden.
Als Ansprechpartnerin im Landratsamt Erding steht Ihnen Frau Hofer unter der Telefonnummer 08122581328 zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Erding

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