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29.09.2022 - Landkreis Erding

Arbeitslosengeld – Alle Infos auf einen Blick

Pixabay.com

Der Verlust des eigenen Jobs trifft jeden hart. Damit man trotz fehlendem Gehalt finanziell abgesichert ist, gibt es das Arbeitslosengeld. Wir informieren umfassend und zeigen unter anderem, wer anspruchsberechtigt ist und was man tun muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten.

Arbeitslosengeld und Hartz IV – die Unterschiede


Wenn von Arbeitslosengeld die Rede ist, herrscht bei manchen Verunsicherung. Denn es gibt sowohl das Arbeitslosengeld I als auch Arbeitslosengeld II. Worin liegen die Unterschiede? Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Es stammt aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV – ist hingegen eine staatliche Leistung. Diese ist für bedürftige Arbeitssuchende gedacht und stellt somit die Grundsicherung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte dar.

Auch hinsichtlich des Bezugszeitraumes gibt es Unterschiede. Während das Arbeitslosengeld I befristet ist und von der Beschäftigungsdauer sowie dem Lebensalter abhängt, gibt es für Hartz IV keine maximale Bezugsdauer. In der Regel wird die Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes zunächst für eine Dauer von zwölf Monaten bewilligt. Danach findet eine erneute Überprüfung der Voraussetzungen für den Leistungsbezug statt.

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Arbeitslosengeld I.

Wer gilt als arbeitslos?


Unternehmen, die in eine finanzielle Notlage geraten, haben mehrere Möglichkeiten, ihre Ausgaben zu senken. Eine davon ist, die Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum in Kurzarbeit zu schicken. Aufgrund der anhaltenden Situation der Corona-Pandemie wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Dezember 2022 verlängert. Manchmal haben Arbeitgeber aber auch keine andere Möglichkeit als ihren Mitarbeitern zu kündigen. Um eine finanzielle Notlage bei Arbeitslosigkeit zu verhindern, können Betroffene dann Arbeitslosengeld erhalten.

Doch wann liegt eine Arbeitslosigkeit vor? Arbeitslos ist man dann,
  • wenn tatsächlich keine Beschäftigung oder eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausgeübt wird (Beschäftigungslosigkeit)
  • wenn man aktiv nach einer sozialversicherten Beschäftigung sucht um die eigene Arbeitslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen)
  • wenn man den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit Folge leisten kann (Verfügbarkeit)

Vor allem Eigenbemühungen und Verfügbarkeit spielen beim Bezug von Arbeitslosengeld eine Rolle. Denn: Arbeitslose müssen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit grundsätzlich offen gegenüberstehen. Man muss also dazu imstande sein, wenigstens 15 Stunden pro Woche eine Arbeit auszuüben. Außerdem sollte man dazu bereit sein, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen. In puncto Eigenbemühungen gilt, dass Arbeitslose alle Möglichkeiten nutzen müssen, welche dazu beitragen, eine neue Beschäftigung finden zu können. Dabei ist auch Eigeninitiative gefragt.

Schritt für Schritt zum Arbeitslosengeld


Wenn man arbeitslos wird, bekommt man nicht automatisch Arbeitslosengeld. Das heißt: Man sollte rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragen und sich an entsprechende Fristen halten. Prinzipiell sind dabei drei Schritte notwendig. Zu diesen gehören, sich arbeitsuchend zu melden, sich arbeitslos zu melden und die Versicherungsleistung zu beantragen. Wir zeigen, wie das genaue Vorgehen dabei ist:
  1. Sobald man von einer drohenden Arbeitslosigkeit erfährt, sollte man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
  2. Spätestens am Tag der Arbeitslosigkeit sollte man sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden.
  3. Im Anschluss daran kann das Arbeitslosengeld beantragt werden. Dies ist auch online möglich.
  4. Sobald der Antrag auf die Versicherungsleistung bearbeitet wurde, bekommt man einen entsprechenden Bescheid. Dieser sollte genau überprüft werden. Im Zweifelsfall bietet sich eine rechtliche Beratung an. Sofern der Bescheid nicht korrekt ist, sollte man Widerspruch einlegen.

Mittlerweile sind viele dieser notwendigen Schritte auch online durchführbar. Bei der Arbeitsagentur online arbeitsuchend melden gelingt schnell und unkompliziert.

So beeinflussen Alter und Versicherungszeitraum die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld


Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man die so genannten Anwartschaftszeiten erfüllen. Laut aktueller Regelung bedeutet dies, dass man innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben muss. Bis zum 31. Dezember 2022 greift dabei eine Ausnahmeregelung: In bestimmten Fällen besteht auch bei 6 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Sonderregelung wurde für Beschäftigte geschaffen, die immer wieder mit kurzen Befristungen eingestellt werden.

Sobald die Anwartschaftszeit erfüllt wurde, besteht prinzipiell ein Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld. Wie lange dieses gezahlt wird, hängt von der Dauer des Versicherungsverhältnisses ab. Man muss mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Anspruchsdauer liegt dann bei 6 Monaten. Bei bestimmten Ausnahmefällen ist auch eine sechsmonatige Beitragszahlung für eine Anspruchsdauer von 3 Monaten möglich.

Für ältere Arbeitnehmer gilt:
  • Bei Vollendung des 50. Lebensjahres und einer Versicherungszeit von mindestens 30 Monaten in den letzten 5 Jahren vor Arbeitslosmeldung kann man für 15 Monate Arbeitslosengeld beziehen
  • Bei Vollendung des 55. Lebensjahres und einer Versicherungszeit von mindestens 26 Monaten in den letzten 5 Jahren vor Arbeitslosmeldung kann man für 18 Monate Arbeitslosengeld beziehen
  • Bei Vollendung des 58. Lebensjahres und einer Versicherungszeit von mindestens 48 Monaten in den letzten 5 Jahren vor Arbeitslosmeldung kann man für 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen

Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?


Auch wenn das Arbeitslosengeld nicht das volle Gehalt ersetzt, sollen Betroffene dadurch finanziell für den Zeitraum ihrer Beschäftigungslosigkeit abgefangen werden. Aber wie hoch ist das Arbeitslosengeld eigentlich? Die Höhe richtet sich nach dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt, welches im Jahr vor dem Anspruch auf Arbeitslosengeld durchschnittlich erzielt wurde. Bei der Bemessung werden auch einmalige Zuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld einbezogen. Sofern nicht mindestens 150 Tage mit Arbeitsentgelt innerhalb eines auf zwei Jahre verlängerten Bemessungszeitraumes festgestellt werden können, wird das Bemessungsentgelt fiktiv berechnet. Dies kann etwa bei Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst oder Erziehungszeiten der Fall sein.

Berechnung des Arbeitslosengeldes:


Aus dem Jahres-Bruttogehalt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit wird zunächst das durchschnittliche tägliche Bruttogehalt ermittelt. Hierfür wird das Jahres-Bruttoentgelt durch die Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt im letzten Jahr geteilt. So erhält man das tägliche Bemessungsentgelt. Dieses vermindert sich um pauschale Abzüge in Höhe von 20 %. Von diesem Betrag erhält man bei Arbeitslosigkeit 60 %. Wer mindestens ein Kind hat, erhält von diesem Wert monatlich 67 % ausbezahlt.

Darf ich mir etwas dazuverdienen?


Möchte man sich zum Arbeitslosengeld etwas dazuverdienen, ist dies durchaus möglich. Allerdings darf man nur weniger als 15 Wochenstunden angestellt oder selbständig im Nebenjob arbeiten. Überschreitet man diese Grenze, verliert man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ansonsten gilt, dass das Nebeneinkommen angerechnet wird, wodurch sich der Leistungssatz verringert. Monatlich sind bis zu 165 Euro des Nebenverdienstes anrechnungsfrei.

Quelle: YK

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