Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Achtung! Wasserversorgung beeinträchtigt! Abkochverfügung gilt bis auf weiteres!
Bei einer routinemäßigen Beprobung des Trinkwassers wurde der Zweckverband am 29.09.2022 über einen Nachweis einer mikrobiologischen Verunreinigung (Coliforme Keime) in beiden Hochbehälterkammern in Kenntnis gesetzt.
Als vorbeugender Gesundheitsschutz ist deshalb das Trinkwasser, das für den menschlichen Verzehr benutzt wird, abzukochen.
Betroffen von dieser Nutzungseinschränkung ist das gesamte Versorgungsgebiet des Zweckverbandes (die gesamten Gemeindegebiete Eitting und Moosinning, das Gemeindegebiet Neuchingmit Ausnahme der Ortschaft Harlachen, das gesamte GemeindegebietOberdingmit Ausnahme der Ortschaft Notzingermoos, sowie von der Gemeinde Finsingder Ortsteil Brennermühle, die Ortsteile Vorderes Finsingermoos und Hinteres Finsingermoos, die Ortschaft Eicherloh und den nördlich vom mittleren Isarkanal gelegenen Teil der Ortschaft Neufinsing). Nicht betroffen ist die Trinkwasserversorgung auf dem Gebiet des Flughafen München.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Erding hat ebenfalls heute (29.09.2022) eine Abkochverfügung mit folgendem Wortlaut erlassen:
„I. Das Wasser, das aus der zentralen Wasserversorgung des Zweckverbandes stammt, darf ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Waschen von Salat und Gemüse) nur in abgekochtem Zustand (Wasser sprudelnd aufkochen und mindestens 10 Minuten ziehen lassen) verwendet werden.
II. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z. B. Ess- und Trinkgeschirr), können in Geschirrspülautomaten bei einer Temperatur von 60°C oder darüber gereinigt werden. Sofern keine entsprechende Reinigung möglich ist, muss hierfür ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden. Auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung ist zu achten.
III. Einrichtungen und Betriebe (insbesondere z. B. Gastronomie, Beherbergung und Schulen) haben Kunden, Gäste und Mitarbeiter*innen über die in Ziffer I. und II. dieser Verfügung erlassenen Verpflichtungen in geeigneter Weise zu informieren.
Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar (§ 39 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfsG).“
Eine Ursachenforschung wird bereits durchgeführt und wir tun alles, um die Beeinträchtigung des Trinkwassers zu beseitigen. Über den weiteren Fortgang und Maßnahmen, sowie das hoffentlich baldige Ende dieses Zustandes informieren wir in den Medien sowie hier auf unserer Homepage.
Die o. g. Allgemeinverfügung (Abkochgebot) gilt bis auf weiteres! Die Aufhebung der Verfügung wird unverzüglich bekanntgegeben.
Das neue Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen für die Mitgliedsgemeinden Hohenpolding, Inning a.Holz, Kirchberg und Steinkirchen ist online.