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Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Am Mittwoch, den 22.06.2022, gegen 09.00 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Mühldorf einen 33-jährigen Berufskraftfahrer mit seinem Kleintransporter-Anhänger-Gespann,
nach vorangegangener Fahrt auf der BAB A94 in Richtung Passau, beim Parkplatz Fürthholz-Süd.
Der Fahrer und Unternehmer war gewerblicher Autohändler und transportierte drei Fahrzeuge von Spanien nach Osteuropa.
Für diese Art von gewerblichen Transport konnte der Mann jedoch keine Genehmigung vorweisen. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Güterkraftverkehrsgesetz zur Anzeige gebracht.
Damit verbunden war die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung im unteren vierstelligen Euro-Bereich.
Kurze Zeit später, um 10.30 Uhr, erfolgte die Kontrolle eines 29-jährigen Kraftfahrers aus Rumänien mit seinem Kleinbus auf dem Parkplatz Fürthholz-Nord.
Hier mussten die Beamten der Autobahnpolizei Mühldorf feststellen, dass gegen den Mann ein aktueller Haftbefehl wegen eines Betrugsdeliktes bestand.
Der Rumäne konnte die Einlieferung in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt durch Zahlung einer hohen Geldstrafe abwenden.