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Coronavirus im Landkreis Erding – Änderung der Regelungen zur Isolation und zu Kontaktpersonen
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
Mit Wirkung zum heutigen Mittwoch 13. April haben sich im Freistaat Bayern die Regelungen zur Isolation von positiv auf Corona getesteten Personen auch im Landkreis Erding geändert.
Ab sofort gilt für positiv getestete Personen eine verpflichtende Isolation von mindestens 5 Tagen. Der Tag des Abstriches zählt als Tag 0. Nach Ablauf des 5. Tages kann die Isolation ohne Freitestung verlassen werden, sofern 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
Andernfalls endet die Isolation spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.
Es wird empfohlen, nach Beendigung der Isolation anschließend für weitere fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung – insbesondere in geschlossenen Räumen – eine FFP2-Maske zu tragen und unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden.
Beschäftigte in Einrichtungen, wie etwa Krankenhäusern und Pflegeheimen dürfen nach der Isolation ihre Tätigkeit in der betroffenen Einrichtung nur wiederaufnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis mit einem PCR- oder Antigen-Schnelltest vorlegen können. Als negativer Testnachweis gilt in diesem Zusammenhang auch ein PCR-Test mit einem Ct-Wert größer 30.
Diese Regelungen gelten auch für Personen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt bereits in Isolation befinden.
Ebenfalls geändert haben sich die Regelungen für Kontaktpersonen. Alle aktuell als Kontaktpersonen identifizierten Menschen dürfen die Quarantäne mit Wirkung vom 13.04.2022 ab sofort verlassen.
Es wird zukünftig für enge Kontaktpersonen auch keine Quarantäne mehr angeordnet.
Ortsdurchfahrt Wartenberg: Finale Bauarbeiten seit 8. April – Vollsperrung der Kreuzung St2082/ED2/Markplatz ab 22. April Wartenberg, Landkreis Erding.
Am 13.04.2024 parkte ein 30-jähriger Erdinger seinen Pkw gegen ca. 19:30 Uhr auf dem öffentlichen Parkplatz in der Schillerstraße auf Höhe Hausnummer 1.