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04.03.2022 - Erding

Ukraine-Krise: Informationen zur Vorgehensweise für privat aufgenommene geflüchtete ukrainische Staatsangehörige

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Da aktuell bereits geflüchtete ukrainische Staatsangehörige in Deutschland ankommen, die derzeit größtenteils privat bei Verwandten oder Bekannten unterkommen, veröffentlicht das Landratsamt hierzu einige Informationen.

Informationen zum ausländerrechtlichen Status

Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich mit einem biometrischen Reisepass derzeit 90 Tage visumsfrei als Tourist im Bundesgebiet aufhalten. Bei Personen, die sich bereits 90 Tage im Bundesgebiet aufgehalten haben, kann der Touristenaufenthalt für weitere 90 Tage verlängert werden. Andere Personenkreise, die durch die derzeitige Lage in der Ukraine betroffen sind, können sich an das Landratsamt Erding unter koordinierung-ukraine@lra-ed.de wenden, um hierüber Auskünfte zu erhalten.

Perspektivisch ist davon auszugehen, dass alle vom Fluchtgeschehen betroffenen Personen in Deutschland voraussichtlich einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erhalten sollen. Sobald die Rechtslage hierzu geschaffen ist, wird das Landratsamt Erding hierüber umgehend informieren.

Die bereits privat untergebrachten Personen werden gebeten, sich bei der örtlichen Einwohnermeldebehörde anzumelden. Weiter sollen diese Personen sich auch unter der Email-Adresse ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de selbst registrieren. Das entsprechende Informationsblatt dazu ist auf der Homepage des Landratsamtes Erding hinterlegt

Informationen zu Leistungen/Soziales

Ukrainischen Flüchtlingen stehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Geflüchtete aus der Ukraine, die derzeit privat im Landkreis Erding unterkommen und auf finanzielle Unterstützung (beispielsweise Krankenbehandlung) angewiesen sind, nehmen bitte Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner im Fachbereich 24 auf (Kontakte siehe: https://www.landkreis-erding.de/familie-jugend-arbeit-soziales-auslaenderwesen/asylmanagement/leistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/)

WICHTIG:
Personen, welche im Landkreis Erding aus der Ukraine ankommen und hier nicht privat unterkommen können, müssen sich derzeit nach München zum Ankunftszentrum (Maria-Probst-Straße 14, München, Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Str., U-Bahnstation: Kieferngarten) begeben. Dieser Personenkreis kann den MVV kostenlos nutzen.

Für weitere Fragen und Anliegen steht das Landratsamt Erding unter der Telefonnummer 08122 / 58-1071 (Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr) sowie unter der E-Mail-Adresse koordinierung-ukraine@lra-ed.de zur Verfügung.

Ukraine + private Unterkunft

Bitte wenden Sie sich in den folgenden Tagen an folgendes Funktionspostfach Ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de

Bitte übersenden Sie uns folgende Daten:
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Kopie eines Ausweisdokuments
  • Familienverband (Anzahl mitreisende Familienmitglieder)
  • Adresse der aktuellen Unterkunft
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, Emailadresse)


Wir kontaktieren Sie zeitnah, um einen Termin zum Registrieren zu vereinbaren.

Quelle: Landratsamt Erding

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