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01.04.2021 - Landkreis Erding

Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Erding

Bild: Archiv - Pixabay

In einer Geflügelhaltung im Landkreis Erding ist am 31.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest (Vogelgrippe, Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) amtlich festgestellt worden.


Die für Wirtschaftsgeflügel hochansteckende anzeigepflichtige Tierseuche war in der Folge der Beprobung eines Kontaktbetriebes im Landkreis Erding nachgewiesen worden.

Das im Betrieb gehaltene Geflügel ist im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung gemäß Geflügelpestverordnung zu töten.

Der Hinweis auf den Kontaktbetrieb im Landkreis Erding hatte sich ergeben, nachdem das Veterinäramt Ebersberg einen Ausbruch der HPAI in einem kleinen Geflügelbestand im Landkreis Ebersberg festgestellt hatte. Der Betrieb im Nachbarlandkreis Ebersberg hatte zuvor Junghennen aus dem Kontaktbetrieb im Landkreis Erding bezogen.

Vor dem Hintergrund, dass im Landkreis Erding seit Mitte März eine Aufstallungspflicht mit strengen Hygieneregeln für Geflügel besteht und da die Infektion mit HPAI im Betrieb im Rahmen der üblichen Inkubationszeit nachgewiesen worden ist, geht man im Veterinäramt davon aus, dass das Virus H5N8 über Zukauf in den Betrieb eingetragen wurde.

Um einer Weiterverbreitung der Geflügelpest vorzubeugen, wird in der Folge vom Landratsamt Erding rund um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3km und ein Beobachtungsgebiet mit einer Ausdehnung von 10km ausgewiesen.

In diesen sog. Restriktionszonen wird per Allgemeinverfügung das Verbringen von Geflügel, Eiern, Fleisch aus geflügelhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben reglementiert.

Die Geflügelpest stellt eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche da und betrifft sowohl wildlebende Vögel als auch Hühner, Puten, Gänse, Enten etc., die in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch in Hobby-Beständen gehalten werden.

Seit Mitte März müssen alle Geflügelhalter im Landkreis Erding ihre Tiere im Stall lassen um einer Infektion über Wildvögel vorzubeugen. In der Regel erkranken nur Wildvögel und Wirtschaftsgeflügel wie Hühner und Puten. Andere Vogelarten können das Virus jedoch latent in sich tragen und verbreiten.

Ein direkter Kontakt von Hunden oder Katzen mit Vogelkadavern sollte daher zur Zeit nach Möglichkeit verhindert werden. Auch eine indirekte Übertragung durch Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten ist möglich. Hinweise zu Infektionen bei Menschen liegen in Deutschland nicht vor.

Gemäß dem Friedrich-Löffler-Institut (Nationales Referenzlabor für Tierseuchen) sind in Deutschland seit dem 30.10.2020 etwa 1.000 HPAIV H5-Fälle bei Wildvögeln und 133 Ausbrüche bei Geflügel, davon sechs bei gehaltenen Vögeln in Tierparks oder ähnlichen Einrichtungen, festgestellt worden.

Außerdem meldet weiterhin eine Vielzahl europäischer Länder täglich Wild-vogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV des Subtyps H5 bei gehaltenen Vögeln. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen (z.B. zoologische Einrichtungen) wird als hoch eingestuft.

Derzeit ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen (Sekundärausbrüche) auszugehen. Äußerste Vorsicht ist bei Handel mit Lebendgeflügel angezeigt. Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen sollte weiterhin überprüft und optimiert werden.

Vor diesem Hintergrund wird an dieser Stelle nochmals eindringlich auf die vom Landratsamt Erding verfügte AVV Geflügelaufstallung vom 09.03.2021 verwiesen, die alle Geflügelhalter dazu verpflichtet, sämtliches Geflügel aufzustallen. (Zum Artikel zur Aufstallungspflicht...)

Quelle: Landratsamt Erding

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