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10.03.2021 - Erding

Aufstallungsanordnung für Geflügelhalter

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Das Landratsamt Erding hat für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung im Landkreis Erding halten, eine Aufstallung des Geflügels ab dem 10.03.2021 im Radius von 500m um die Wasserflächen nachfolgender Seen angeordnet: Ismaninger Speichersee, Naherholungsgebiet Erding Nord (Kronthaler Weiher), Thenner See, Langenpreisinger Weiher, Wörther Weiher, Moosinninger Weiher, Erlensee (Lain) Gemeinde Taufkirchen/Vils, Finsinger Weiher, Lüßer Weiher, Notzinger Weiher, Thalheimer Weiher, Berglerner Badesee, Eittinger Weiher und Zustorfer Weiher.

Ab dem 15.03.2021 gilt dies flächendeckend für den gesamten Landkreis Erding befristet bis zum 15.04.2021. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, untergebracht werden.

Hintergrund ist die zunehmende Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) in Europa und Deutschland. Das gegenwärtige HPAI-Geschehen in Bayern und Deutschland ist weiterhin hoch-dynamisch. In Bayern sind über die Landesfläche verteilt – bislang – 29 Fälle von HPAI bei Wildvögeln sowie 5 Fälle bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Deutschlandweit sind es mehr als 600 Fälle. Vor diesem Hintergrund ist von einer Zunahme des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern auszugehen, was ein erhöhtes Risiko der Virus-Einschleppung in Hausgeflügelbestände bedingt.

Es handelt sich um eine Präventionsmaßnahme, bisher ist noch kein Fall der Geflügelpest HPAI im Landkreis Erding festgestellt worden. Nähere Informationen sind dem Amtsblatt zu entnehmen: www.landkreis-erding.de/amtsblatt.

Quelle: Landratsamt Erding

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