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04.08.2020 - Flughafen München

Verstorbener Armenier beschäftigt Bundes- und Landespolizisten

Flughafen München – Es gibt offenbar wirklich nichts, was es nicht gibt. Gestern (3. August) haben Mitarbeiter in der Reisegepäckkontrollstelle im Terminal 1 eine Kiste mit menschlichen Knochen entdeckt und sofort bei den beiden Polizeien am Moos-Airport Alarm geschlagen.


Wie sich herausstellen sollte, war eine 74-jährige Armenierin mit den Gebeinen ihres verstorbenen Ehemannes unterwegs von ihrem Wohnort in Griechenland über München und Kiew nach Jerewan. Dort, in der alten Heimat, sollte der Verstorbene seine letzte Ruhe finden.

Zwei Armenierinnen haben am Montagmittag für mächtig Aufregung bei den Sicherheitsbehörden am Münchner Flughafen gesorgt. Eine 74-Jährige war zusammen mit ihrer 52-jährigen Tochter unterwegs von ihrer Wahlheimat Griechenland über das Erdinger Moos ins Land ihrer Vorfahren. Das Reisegepäck der beiden Frauen rief allerdings dann Beamte der Polizeiinspektion Flughafen München und ihre Kollegen der Bundespolizei im Terminal 1 auf den Plan, nachdem Mitarbeiter in der dortigen Reisegepäckkontrollstelle Alarm geschlagen hatten. Auch Zollbeamte und eine Ärztin waren kurzzeitig mit von der Partie. Die Kontrolleure hatten bei der Prüfung der Koffer der beiden Damen ein menschliches Skelett entdeckt und die Polizeibeamten informiert.

Nachdem die Ärztin den menschlichen Ursprung der Knochen bestätigt hatte, machten sich die Bundespolizisten sofort auf die Suche nach den Besitzerinnen des Gepäcks und brachten sie zur Wache. Dort überprüften die Bundesbeamten Mutter und Tochter, die Kollegen der bayerischen Landespolizei machten sich umgehend an die Befragung der beiden Frauen.

Hierbei sollte sich herausstellen, dass es sich bei den Knochen um die sterblichen Überreste des Ehemannes und Vaters der beiden Wahl-Griechinnen handelte. Dieser war laut griechischen Dokumenten bereits 2008 verstorben und auch an seinem Wohnort nahe Thessaloniki beigesetzt worden. Nun sollten die Gebeine in sein Geburtsland an eine letzte Ruhestätte überführt werden.

Mutter und Tochter konnten schließlich einen Totenschein und weitere griechische Dokumente vorlegen, die ihre Version der Geschichte bestätigten. Nachdem auch die Staatsanwaltschaft in Landshut keine strafrechtliche Relevanz in der Angelegenheit sah, durften die Damen zusammen mit den sterblichen Überresten ihres Familienmitgliedes die Reise in den Kaukasus fortsetzen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München

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