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22.05.2020 - Landkreis Erding

Corona-Virus im Landkreis Erding – Sachstand 22.05.2020

Grafik: Redaktion

Seit vergangenen Mittwoch sind drei neue Fälle zu den bestätigten Covid-19-Fällen im Landkreis Erding hinzugekommen, die Zahl der bestätigten Fälle steigt damit von 612 auf 615. In den vergangenen 7 Tagen gab es auf 100.000 Einwohner im Landkreis 4 Neu-Infizierte (sog. 7-Tage-Inzidenz). Die Zahl der Genesenen stieg um 8 Personen von 555 auf 563. Damit gelten derzeit 41 Personen als infiziert.


Im Klinikum Landkreis Erding liegen derzeit 3 Covid-19-Patienten auf der Isolierstation. Auf der Intensiv-Isolierstation wird derzeit kein Covid-19-Patient behandelt.

Die neuen Fälle stammen aus folgenden Gemeinden:
- Erding 1
- Moosinning 1
- Wörth 1

An der zentralen Screeningstelle wurden am heutigen Tag 17 Personen getestet. Insgesamt wurden bisher 5.320 Tests durchgeführt. Ab dem heutigen Freitag, 22.05.2020 gelten folgende Öffnungszeiten an der zentralen Screeningstelle: Mo – Fr 09.00 Uhr -13.00 Uhr, der Samstag als Öffnungstag entfällt.

In der Asylunterkunft in Hörlkofen gibt es mittlerweile einen zweiten bestätigten Erkrankungsfall. Die betroffenen Personen und deren direkte Kontaktpersonen sind zur Einhaltung der ihnen auferlegten Quarantänemaßnahmen verpflichtet. Für alle anderen BewohnerInnen der Asylunterkunft, die im Rahmen der sogenannten epidemiologischen Untersuchung getestet worden sind, gelten diese Auflagen nicht.

Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Lockerungen im Rahmen der derzeit geltenden Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Ab dem kommenden Montag gelten unter anderem folgende Regelungen:


Zulässig ist neben der Außengastronomie auch der Betrieb von Speisewirtschaften für den Verzehr von Speisen und Getränken in Innenräumen, in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr.

Nach der klassischen Kindertagespflege kann nun auch die Großtagespflege ab dem 25. Mai wieder von allen Kindern besucht werden, die keine Krankheitssymptome aufweisen und nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder wenn seit dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Ausgenommen von den Betretungsverboten werden sogenannte nicht gebäudebezogene Kindertageseinrichtungen (z.B. Waldkindergärten). Diese können ab dem 25. Mai wieder von allen Kindern besucht werden, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Auch Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder besuchen. Ihnen soll damit der Abschied aus ihrer Einrichtung ermöglicht werden. Berechtigt sind die Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 zur Einschulung an einer Grund- oder Förderschule tatsächlich angemeldet sind.

Ebenso dürfen Geschwisterkinder, die mit einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, das betreut werden darf, ebenfalls wieder ihre Kita besuchen.


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Quelle: Landratsamt Erding

alle Informationen zum Thema:

Coronavirus




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