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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Der Fachbereich Verbraucherschutz des Landratsamts Erding hatte im Januar 2019 nach zahlreichen und teils schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzrecht ein Tierhalte- und Betreuungsverbot gegenüber zwei Halterinnen von Pferden und Ziegen mitsamt der Auflösung des Tierbestandes ausgesprochen.
Diese hatten gegen das Verbot geklagt.
Gestern fand vor dem Verwaltungsgericht München die mündliche Verhandlung statt, heute früh gab das Gericht bekannt: die Klage wird abgewiesen. Das Gericht gab dem Landratsamt Recht, das verhängte Tierhalte- und Betreuungsverbot wurde vollumfänglich bestätigt.
Landrat Martin Bayerstorfer freut sich, dass die Haltung des Landratsamtes durch das Gericht anerkannt wurde. Bei den vorgefundenen Haltebedingungen war es zum Schutz des Tierwohls unabdingbar, das Tierhalte- und Betreuungsverbot auszusprechen.