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Stellungnahme zur Absage des verkaufsoffenen Sonntags am 28.04.in Wartenberg
Bild: Archiv - rm
Seit vielen Jahren findet in Wartenberg am letzten Sonntag im April ein Markt mit verkaufsoffenem Sonntag statt. In diesem Jahr muss der verkaufsoffene Sonntag jedoch aus rechtlichen Gesichtspunkten abgesagt werden.
Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 16.04.2019 zum zweiten Mal mit dem Neuerlass der Verordnung des Marktes Wartenberg über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage befasst. Ausdrückliches Ziel des Marktgemeinderates war dabei stets, dass das Kaufinteresse der Marktbesucher nicht allein den im Veranstaltungszentrum aufgebauten Verkaufsständen, sondern auch den ortsansässigen Ladengeschäften, zugutekommen soll. Bei dem damit einhergehenden Bestreben, den lokalen Einzelhandel zu unterstützen und die örtliche Gemeinschaft zu stärken, dürfen jedoch Recht und Gesetz nicht außen vorgelassen werden.
Es ist allgemein bekannt, dass Läden und Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nach dem Ladenschlussgesetz grundsätzlich nicht geöffnet werden dürfen. Die Gemeinden können aber durch den Erlass einer Rechtsverordnung aufgrund von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen für die Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen eine Ausnahme erwirken. Von dieser Möglichkeit wollte auch der Markt Wartenberg Gebrauch machen.
Beim Erlass einer solchen Verordnung ist stets ein Geltungsbereich festzulegen. Es ist dabei zu beachten, dass die Lage des eigentlichen Markts im Vordergrund stehen muss und die Ladenöffnung sich in Folge dessen zunächst nur auf das Marktgeschehen beschränkt. Ein entsprechender Entwurf der Verordnung wurde an verschiedene Interessensvertreter sowie an das Landratsamt Erding zur Stellungnahme versandt.
In enger und guter Zusammenarbeit wurde mit dem örtlichen Gewerbeverein und auch in Abstimmung mit dem Landratsamt Erding intensiv nach einer Möglichkeit gesucht, den örtlichen Gegebenheiten im Markt Wartenberg unter Berücksichtigung der Rechtslage Rechnung zu tragen. Leider konnte bisher keine rechtssichere und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden.
Mit großem Bedauern muss daher der verkaufsoffene Sonntag am 28.04.2019 abgesagt werden.
Der Markt Wartenberg und der Gewerbeverein Wartenberg sind sich einig, dass dies aber keine ersatzlose Absage sein soll. Erste Gespräche zu neuen Planungen laufen bereits. Im Interesse der örtlichen Gemeinschaft sind sich alle Beteiligten einig, dass auch weiterhin im Rahmen eines Markts Läden und Geschäften die Möglichkeit eines verkaufsoffenen Sonntags eröffnet werden soll. Man arbeitet mit Nachdruck an einer zeitnahen Lösung.
Am Freitag den 19.04.2024, gegen 07:35 Uhr, wurde ein 46-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw in Taufkirchen(Vils) von Beamten der Polizei Dorfen einer Verkehrskontrolle unterzogen.