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22.03.2019 - Erding

Scharf: Schulgeldfreiheit für Heilmittelerbringer wird umgesetzt

Hinweis zu politischen Pressemitteilungen
Dieses Regionalportal ist neutral und unabhängig. Wir veröffentlichen Pressemitteilungen aller Parteien und Organisationen mit regionalem Bezug. Der Inhalt dieser Nachricht spiegelt nicht die Meinung des eigenen Redaktionsteams wieder.
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Bild: Archiv - rossamedia

Gute Nachrichten für alle Heilmittelerbringer. Die Schulgeldfreiheit für diese Berufsgruppen kommt wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben die Regierungsfraktionen diese Woche im Landtag eingereicht.
„Wir bauen Hemmnisse wie die hohen Ausbildungskosten ab und schaffen damit Anreize, um mehr junge Menschen für die Gesundheitsfachberufe zu begeistern“, erläutert die Heimatabgeordnete Scharf. Und weiter „die erforderlichen Mittel werden im Doppelhaushalt 2019/2020 bereitgestellt.“

Die Gesprächsrunden mit den privaten Berufsfachschulen haben gezeigt, dass bei den zusätzlichen freiwilligen Fördermitteln (Gesundheitsbonus) zur staatlichen Refinanzierung der Schulen nochmals nachgebessert werden muss, um eine Schulgelderhebung obsolet zu machen. „Das hilft auch der Gesundheitsversorgung im Landkreis Erding“, erklärt Scharf.

„Ich bin sehr froh, dass wir eine Lösung gefunden haben, die für die Schüler und Schülerinnen und für die Schulen – und damit auch für die Patientinnen und Patienten – sehr gut ist“, betont Scharf.

„Um eine echte Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, stellen wir 2019 zusätzlich 9,4
Millionen Euro und im Folgejahr weitere 9,6 Millionen Euro bereit“, zeigt Scharf
weiter auf.
Auf Betreiben der CSU wurde auch im Koalitionsvertrag der Großen Koalition in
Berlin die Abschaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in den
Gesundheitsfachberufen vereinbart. „Für die Zeit bis zum Inkrafttreten
entsprechender bundesrechtlicher Regelungen gehen wir in Bayern in Vorleistung,
um Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseure, medizinische
Bademeister, Podologen und andere Heilberufe zu unterstützen. Wir machen damit
das Berufsfeld wieder attraktiver“ sagt Scharf.

Die neue Förderung kann rückwirkend zum Schulhalbjahr 2018/2019 ausbezahlt werden, sobald der neue Doppelhaushalt im Bayerischen Landtag, voraussichtlich Ende Mai, verabschiedet wurde. Die Abwicklung findet direkt zwischen Schulen und dem Freistaat statt.

Quelle: Ulrike Scharf, MdL

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