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Scharf setzt sich für eine Anpassung der Verdienstgrenze bei Minijobs ein
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Bild: Archiv - (c) Ulrike Scharf
Die geringfügige Beschäftigung, die auch unter dem Begriff „Minijob“ bekannt ist, leistet als flexibles Instrument einen wichtigen Beitrag für den Arbeitsmarkt. In seiner 13. Plenarsitzung beschäftigte sich jetzt der Bayerische Landtag mit der Anpassung der Verdienstgrenze der Minijobs.
„Die letzte Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung liegt bereits mehr als sechs Jahre zurück“, sagt die Heimatabgeordnete Ulrike Scharf. Die Einkommensgrenze für Minijobs wurde vom Bund zuletzt 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben und blieb seitdem unverändert. Gleichzeitig ist der Mindestlohn seit seiner Einführung von 8,50 Euro auf 9,19 Euro im Januar 2019 gestiegen.
„Minijobs bieten Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sind beispielweise zur Abdeckung von Spitzenzeiten wichtig“, so Scharf. Und weiter „auch im gesellschaftlichen Bereich haben die Minijobs einen hohen, nicht zu unterschätzenden Stellenwert, z.B. der Jugendtrainer im Sportverein.“
Bleibt es bei der bisherigen Grenze so müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Stunden reduzieren, um in der Verdienstgrenze zu bleiben. „Mein Ziel ist es den Minijob auch zukünftig durch regelmäßige Anpassungen für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch für die Unternehmen attraktiv zu gestalten“, erläutert Scharf. Und erklärt weiter „eine Ausweisung der Minijobs ist nicht das Ziel hinter der Erhöhung der Verdienstgrenze. Ich setze mich dafür ein, dass Mini-Jobber auch ohne eine ungewollte Reduzierung der Arbeitszeit mehr verdienen können und an den allgemeinen Lohnsteigerungen teilhaben können.“
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