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Managementplan für das europäische Vogelschutzgebiet: Nördliches Erdinger Moos
Bildquelle: H. Glader/piclease
Die Regierung von Oberbayern veranstaltet zusammen mit den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Freising und Erding eine Auftaktveranstaltung zum Managementplan für das europäische Vogelschutzgebiet „Nördliches Erdinger Moos“: Der Termin findet statt am Donnerstag, 21.03.2019, um 10 Uhr, im großen Sitzungssaal des Landratsamts Freising, Landshuterstr. 31, 85356 Freising. Bild-Berichterstatter, Grundeigentümer sowie andere interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Das 4525 Hektar große europäische Vogelschutzgebiet ist sowohl ein zentraler Bestandteil im oberbayerischen, wie im europaweiten „Natura 2000“-Netz. Dies unterstreicht die Meldung als europäisches Vogelschutzgebiet, für die vor allem die Wiesenbrütervorkommen von herausragender Bedeutung sind. Das Vogelschutzgebiet beherbergt insbesondere Bayerns größten Bestand des vom Aussterben bedrohten Großen Brachvogels und besitzt bedeutende Brutvorkommen des Kiebitzes und zahlreicher anderer Feuchtgebietsarten.
Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle Belange – naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche – eingebracht werden. Denn nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lässt sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete erhalten.
Die Vertreter der Behörden möchten deshalb mit der Auftaktveranstaltung bereits vor der Erarbeitung des Managementplans mit allen Beteiligten in Kontakt treten und über die bevorstehenden Arbeitsschritte informieren. Anregungen und Wünsche zur Maßnahmenplanung werden zu einem späteren Zeitpunkt am Runden Tisch diskutiert und anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.
Ergänzende Informationen zu Natura 2000
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL).
Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.
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