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Am 26.04.2024, gegen 22:00 Uhr, wurde ein 39-jähriger Fahrer eines Kleintransporters einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.
Während der Kontrolle konnte bei dem Fahrer Alkoholgeruch festgestellt werden. Der Fahrer wurde deshalb für einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest auf die Dienststelle verbracht.
Der dort durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert über den erlaubten 0,5 Promille.
Den 39-Jähren erwartet nun eine Geldstrafe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
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