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07.12.2023 - Dorfen

Räum- und Streupflicht und Winterdiensteinsatz

Quelle: Stadt Dorfen

Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis

Infolge der Wetterlage und der damit verbundenen Glättegefahr möchte die Stadt Dorfen die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger), an die von der Stadt Dorfen erlassene Verordnung zur Sicherung der Gehbahnen bei winterlichen Straßenverhältnissen verweisen.



Laut Verordnung sind die Vorder- und Hinterlieger gem. § 7 verpflichtet, die Gehwege der an ihrem
Grundstück angrenzenden öffentlichen Straßen und Wege bei Schnee und Glatteis an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte geeignete abstumpfende Stoffe (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann die Stadt Dorfen mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegen.

Winterdiensteinsatz

Um einen reibungslosen Räum- und Streudienst (evtl. auch Lkw-Einsatz) gewährleisten zu können, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten Bäume und Sträucher, deren Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Die über die Fahrbahn ragenden Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50 Meter über der Fahrbahn und den Straßenbanketten freigehalten wird.

Um den Winterdiensteinsatz durchführen zu können wird gebeten, die Fahrzeuge nicht auf der Fahrbahn, an abschüssigen Stellen bzw. gegenüber Einmündungen abzustellen damit die Räumfahrzeuge die Straßen problemlos von Schnee und Eis befreien können.

Es ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m einzuhalten, andernfalls kann der Räum- und Streudienst nicht gewährleistet und somit auf die Anlieger der Straße übertragen werden.

Die Stadt Dorfen bedankt sich für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe.
Quelle: Stadt Dorfen

Quelle: Stadt Dorfen

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