Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Familienstreit endet in gefährlicher Körperverletzung
Bild: Archiv - Pixabay
Am 25.10.2023 stand ein 26-jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht beim Amtsgericht Erding.
Am 05.06.2022 war der Beklagte mit seinen Kindern und weiteren Familienmitgliedern auf dem Weg in den Türkei-Urlaub. Als seine Ex-Frau sich von den gemeinsamen Kindern verabschieden wollte, bahnte sich ein Konflikt an.
Die Klägerin behauptete, im Sinne der Anklage, ihr Ex-Mann habe sie an diesem Tag körperlich angegriffen und verbal misshandelt. Der 26-Jährige soll sie festgehalten und auf den Boden geworfen haben.
Dabei soll er ihr den Arm verdreht, ihre Knie getreten und ihren Kopf dreimal auf den Asphalt geschlagen haben. Sie erhielt dabei eine Schürfwunde am Knie und Druckschmerzen an der Schulter. Die Verletzungen waren von der herbeigezogenen Polizei fotografisch festgehalten worden.
Auch soll die Familie des Angeklagten beteiligt gewesen sein, welche laut Aussage der 32-Jährigen Beleidigungen geäußert hatte.
Der Beklagte verneinte die Anschuldigung und erzählte, seine Ex-Frau habe einen Streit mit seiner Schwiegermutter angefangen, woraufhin beide zu Boden gegangen waren, als er versuchte den Streit zu schlichten. Er behauptete, sie habe sich dabei die auf den Bildern festgehaltene Verletzungen zugezogen.
Die Aussagen des Beklagten wurden von zahlreichen Zeugen gestützt, welche alle vor Gericht aussagten. Allerdings kam es unter den Zeugen, bei denen es sich größtenteils um Familienmitglieder und Nachbarn handelte, zu Unstimmigkeiten innerhalb der Aussagen.
Außerdem unterschieden sich die Zeugenberichte, welche kurz nach der Tat verfasst worden waren, von den Aussagen welche am Termintag vor Gericht abgegeben wurden.
Nach weiteren Fragen des Richters stellte sich heraus, dass die Zeugenberichte der Familienmitglieder als auch die der Nachbarn von einem Verwandten des Mannes niedergeschrieben worden waren, da dieser bessere Deutschkenntnisse besaß. Die Zeugenaussagen ähnelten sich sehr. Trotzdem sagten die Zeugen aus, dass der Verfasser keine Auswirkung auf den Inhalt des Textes gehabt habe.
Die Polizei, welche kurze Zeit nach der Auseinandersetzung vor Ort war, lieferte ebenfalls Zeugenaussagen vor Gericht. Hier traten weitere Unstimmigkeiten in Tathergang und -beschreibung auf.
Der 26-jährige Beklagte wurde, aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Aussagen der Klägerin und der Polizei und damit mangelnden Beweismitteln, von der Anklage freigesprochen.