Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Am 06.06.2023 kam es in Fraunberg zu einem Nachbarschaftsstreit zwischen dem polnischen Metallbauer Herr M. und seiner Nachbarin Katrin K., der in eine Bedrohung ausartete.
Der Angeklagte Herr M. hatte bereits vor diesem Streit Auseinandersetzungen mit seiner Nachbarin.
Ein Streitpunkt war, dass Frau K. über das Grundstück von Herrn M. lief, um zu ihrem Haus zu gelangen.
Bevor der polnische Staatsbürger vor 5 Jahren in die Doppelhaushälfte neben Frau K. zog, befand sich in dem Haus eine Raiffeisenbank-Filiale mit einem Parkplatz. Diesen hatte Frau K. immer überquert, um zu ihrem Haus zu kommen und tat dies noch weiterhin. Herr M. bat sie, nicht mehr über sein Grundstück zu laufen, wodurch sie einen weiteren Laufweg hatte.
Zudem gab es eine Auseinandersetzung vor ein paar Wochen. Der Hund des Angeklagten bellte langanhaltend sehr laut, wodurch sich Frau K. gestört fühlte. Sie bat Herrn M., seinen Hund unter Kontrolle zu bekommen, sonst würde sie den Tierschutz anrufen. Diese Aussage nahm Herr M. als Drohung wahr, dass sie seinen Hund loswerden möchte.
Am 06.06.2023 unterhielten sich die Nachbarn Katrin K. und Maria K. im Garten. Der Angeklagte kam daraufhin raus und fing an, mit Katrin K. über den Vorfall und ihre Aussage, den Tierschutz betreffend, zu diskutieren. Die Diskussion artete aus und die Nachbarin sagte ihm, er solle sich „verpissen“.
Herr M. hob daraufhin einen Stein vom Boden auf und warf diesen in die Richtung von Frau K.. Glücklicherweise traf er sie nicht, sondern den Baum auf Kopfhöhe neben ihr. Er ging wieder in sein Haus zurück. Frau K. war sehr geschockt und zitterte, da sie Angst hatte.
Im Gericht gab der Angeklagte an, das er sie mit dem Steinwurf nur ermahnen wollte. Da man ihm nicht nachweisen kann das er sie verletzen wollte, wurde der Strafbestand von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung zu einer Bedrohung geändert. Herr M. wurde zu 40 Tagessätzen à 60 € verurteilt. Zudem trägt er die Verfahrenskosten.