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Neue Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
Zum 01.01.2023 sind die neuen Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Erding in Kraft getreten.
Die Auswirkungen sind immens: „Das bedeutet einen enormen Gewinn für die Jugendlichen im Landkreis“, betont Landrat Bayerstorfer. „Durch die neuen Richtlinien erhöht sich die Fördersumme für die Jugendarbeit von 34.000 € auf 60.000 € um beinahe 100 Prozent.“
Die neuen Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreis Erding verfügbar. Die Anträge für Zuschüsse können schriftlich eingereicht oder direkt online beantragt werden.
Mit der neuen Zuschussrichtlinie soll eine deutliche Stärkung der Jugendarbeit im Landkreis Erding erreicht werden. Durch die Jugendarbeit soll die altersgerechte Entwicklung einer sozialen Persönlichkeitsentwicklung gewährleistet und unterstützt werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen die Fähigkeiten zur Kontaktanbahnung und zur Kontaktpflege erleben und erlernen, weshalb die Förderungen entsprechend angepasst wurden
Die Neuerungen umfassen u.a. die Förderung von Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Kriegserfahrung sowie die Förderung von Leistungen für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, die soziale Integration und die Persönlichkeitsentfaltung der Menschen mit Behinderung zu unterstützen und diese auch kontinuierlich zu verfolgen.
„Mir lag besonders am Herzen, dass fortan auch geflüchtete und beeinträchtigte Kinder und Jugendliche von den Richtlinien profitieren. Es war mir schon lange ein Dorn im Auge, dass diese Gruppen bislang nicht unter die Regelung fielen und auch der internationale Jugendaustausch nicht berücksichtigt war. Das hat mich richtig geärgert, deshalb habe ich darauf gedrängt, dass diese drei Bereiche bei den neuen Richtlinien dabei sind.“, begründet Bayerstorfer die Neufassung.
Zudem wurde der Förderkatalog um Wettkämpfe sowie verbandsspezifische Jugendleiterkarten erweitert. Die Jugendleiterpauschalen wurden erhöht, die Pauschalförderung auf Mitgliederzahlen geändert. Außerdem gefördert werden nun u.a. auch digitale Projekte.
Alle Anträge sind beim Landratsamt Erding, Fachbereich Jugend und Familie, Sachgebiet 21-5 Bildung, Betreuung und Prävention, Kommunale Jugendarbeit, Alois-Schießl-Platz 2 in 85435 Erding einzureichen.
Eine Online-Antragstellung ist demnächst verfügbar.
Hinweis: Alle bisher eingereichten Anträge behalten Ihre Gültigkeit und werden derzeit geprüft. Die Antragsfrist (01.05.) für die Förderung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter für die Pauschalzuschüsse wird bis 30.09.2023 verlängert.