Logo print
Lieber Leser,
unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner.
Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung

Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding

Werbung
<a href=//www.ed-live.de/out.php?wbid=3961 target=_blank></a>
« zurück zur Nachrichtenübersicht

04.10.2021 - Flughafenregion

Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Bild: Archiv - Bayerische Staatsregierung

Bericht aus der Kabinettssitzung: Bayern setzt bei Corona auf Sicherheit, Freiheit und Eigenverantwortung


Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung vom 6. Oktober (Mittwoch) in folgenden Punkten geändert:

a) Es werden erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen (sog. freiwilliges 3G plus). Dafür gelten folgende Regelungen:
  • 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang.
  • Freiwilliges 2G / 3G plus sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt. Also (Beispiele): Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongress, Bibliotheken, Musikschulen u.v.m.
  • Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.
  • Voraussetzung ist ein strenges Zutrittsregime (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identitätsfeststellung etc.).
  • Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.
  • Kinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu freiwilligem 3G plus Zutritt.

b) In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von „3G plus“ zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen.

c) Für Schankwirtschaften entfallen die Regelungen, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste und Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen nicht zulässig war.


Weiterer Link zum Thema Coronavirus:


Alle wichtigen Infos und Nachrichten auf unserer Sonderseite...

Quelle: Bayerische Staatsregierung

alle Informationen zum Thema:

Coronavirus




weitere Nachrichten aus:



Nachrichtenbild
23.05.2025 - Erding

Erdings Frühlingsfest ist gestartet

Jetzt geht es endlich los: das 4. Erdinger Frühlingsfest auf dem Volksfestplatz hat begonnen.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
23.05.2025 - Landkreis Erding

Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten

Am Morgen des 22.05.2025, gegen 07:20 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall mit mehreren verletzten Personen.

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
23.05.2025 - Erding

Mitteilungsblatt der Stadt Erding

Das neue Mitteilungsblatt der Stadt Erding ist Online.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
22.05.2025 - Erding

Stadtstrand Erding öffnet am Sonntag

Auf Grund des Wetters wurde die Eröffnung verschoben.

⇒ mehr Informationen...

Nachrichtenbild
22.05.2025 - Erding

Herbstfest Erding - Reservierung

Die Zeiten für die Tisch-Reservierungsmöglichkeiten auf dem Erdinger Herbstfest stehen fest.

⇒ mehr Informationen...
Nachrichtenbild
22.05.2025 - Erding

Burger King® Restaurant in Erding öffnet unter neuer Führung

Restaurant in der Johann-Auer-Straße 3 wird nach umfassenden Umbaumaßnahmen durch neuen Franchisenehmer im Juni wiedereröffnet

⇒ mehr Informationen...

Landkreisinformationen

Blutspendetermine

Direktvermarkter

Webcams

Videos

Ratgeber

Was ist los am Volksfestplatz Erding?

Was ist los am Schrannenplatz Erding?

Was ist los am Kronthaler Weiher?

Gemeinden

Kooperationen


FS-live.de FM-live.de